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Lastmanagement

Intelligentes Laden: vier Techniken, ein Begriff

Veröffentlicht am · von Axel Voigt

„Intelligentes Laden“ steht in fast jedem Angebot für Ladeinfrastruktur — und meint dort vier verschiedene Dinge, die sich im Aufwand um Größenordnungen unterscheiden. Was statische Verteilung, dynamisches Lastmanagement, netzdienliches Steuern und preisgeführtes Laden jeweils voraussetzen.

„Intelligentes Laden“ steht inzwischen in fast jedem Angebot für Ladeinfrastruktur. Der Begriff ist nicht geschützt und wird für mindestens vier verschiedene Techniken verwendet. Für die Investitionsentscheidung ist der Unterschied erheblich: Zwischen einer Funktion, die eine Wallbox von sich aus mitbringt, und einer, die einen Regler, einen geeichten Zähler und eine Prognose braucht, liegen im Aufwand ein bis zwei Größenordnungen.

Dieser Beitrag sortiert die vier Stufen — was sie leisten, was sie kosten und woran sie scheitern.

Stufe 1: Statische Lastverteilung

Die verfügbare Leistung wird fest auf die angeschlossenen Ladepunkte aufgeteilt. Acht Ladepunkte an 44 kW bekommen je 5,5 kW, unabhängig davon, ob einer oder acht Fahrzeuge angesteckt sind. Manche Systeme verteilen die Leistung wenigstens auf die tatsächlich belegten Punkte um.

Das braucht keinen zusätzlichen Zähler und keine Anbindung an die Gebäudetechnik — es ist deshalb die Variante, die in vielen Wallboxen bereits eingebaut ist. Der Preis dafür ist, dass immer mit dem ungünstigsten Fall gerechnet wird: Das Budget muss so bemessen sein, dass es auch dann trägt, wenn das Gebäude gerade seine Lastspitze fährt. In der Praxis bleibt damit ein erheblicher Teil des Anschlusses ungenutzt.

Stufe 2: Dynamisches Lastmanagement

Hier misst ein Zähler am Netzanschlusspunkt mit, was Gebäude, Produktion und Kälteanlagen gerade tatsächlich ziehen. Die Ladeinfrastruktur bekommt fortlaufend das, was bis zur Anschlussgrenze frei ist — nachts fast alles, um 11 Uhr vormittags vielleicht wenig.

Das ist die Stufe, auf der Ladeinfrastruktur ohne Netzausbau wächst, und der Grund, warum die Frage „wie viele Ladepunkte passen an diesen Anschluss?“ fast nie mit einer Division zu beantworten ist. Voraussetzung sind ein Messpunkt am Anschluss und ein Regler, der die Ladepunkte tatsächlich erreicht — über OCPP, Modbus TCP oder potentialfreie Kontakte. Bei gemischten Standorten kommt hinzu, dass Wärmepumpe, PV-Wechselrichter und Trafo mitgeregelt werden wollen; das ist der Unterschied zwischen einstufigem und mehrdimensionalem Lastmanagement, den wir auf der Vergleichsseite Zeile für Zeile aufschlüsseln.

Wie sich das über einen kompletten Ladetag verhält, lässt sich auf unserer Lastmanagement-Seite interaktiv durchspielen.

Stufe 3: Netzdienliches Steuern nach § 14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Regelung der Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Neue Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen, Speicher und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung müssen sich vom Netzbetreiber vorübergehend reduzieren lassen — auf mindestens 4,2 kW, also nicht abschalten. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte, wahlweise als pauschale Reduzierung, als Rabatt auf den Arbeitspreis oder über ein zeitvariables Modul.

Wichtig für die Planung: Der Netzbetreiber darf nicht vorsorglich eingreifen, sondern nur bei einer konkreten drohenden Überlastung. Und 4,2 kW sind kein Stillstand — das sind grob 20 Kilometer Reichweite pro Ladestunde. Für einen Standort, an dem Fahrzeuge über Nacht stehen, ist der Eingriff meist unbemerkt; für ein Depot mit engem Abfahrtsfenster ist er eine Randbedingung, die in die Ladeplanung gehört.

Technisch ist das eine Steuerbarkeitsanforderung an den Anschluss, keine Cloud-Funktion: Sie wird vor Ort erfüllt, über einen Regler, der auch dann noch regelt, wenn die Internetverbindung weg ist.

Stufe 4: Preis- und erzeugungsgeführtes Laden

Erst hier wird „intelligent“ zu dem, was der Begriff verspricht: nicht nur wie viel, sondern wann geladen wird. Zwei Auslöser dominieren.

Der erste ist die eigene Erzeugung. Überschussladen aus der PV-Anlage heißt, die Ladeleistung dem folgen zu lassen, was gerade nicht ins Netz geht — technisch anspruchsvoll, weil ein Wechselrichter im Sekundentakt schwankt und ein Ladepunkt eine Mindestladeleistung hat, unter die er nicht darf.

Der zweite ist der Preis. Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten (§ 41a EnWG). Wo ein solcher Tarif läuft, wird die Frage „wann laden?“ zu einer Optimierungsaufgabe über die Preiskurve des Folgetags — unter der Nebenbedingung, dass das Fahrzeug morgens fertig ist. Was daraus an Erlös wirklich wird, haben wir in einem eigenen Beitrag zum Energiehandel nachgerechnet.

Beide Auslöser brauchen etwas, das die ersten drei Stufen nicht brauchen: eine Prognose. Ohne eine Erwartung darüber, wie sich Last, Erzeugung und Abfahrtszeiten in den nächsten Stunden entwickeln, ist preisgeführtes Laden eine Wette.

Der Fall, den fast alle übersehen

Alle vier Stufen setzen voraus, dass irgendetwas regelt. Die Frage ist, was passiert, wenn die Verbindung dorthin abreißt.

Fällt die Cloud-Anbindung aus, hat ein Standort zwei Möglichkeiten: Er lädt weiter mit voller Leistung und riskiert den Anschluss, oder er fällt auf einen sicheren Minimalwert zurück und lädt praktisch nicht mehr. Beides ist an einem Depot mit Abfahrt um sechs Uhr keine Option. Ein Regler, der vor Ort weiterrechnet und sich nach der Störung wieder synchronisiert, ist deshalb keine Komfortfunktion, sondern die Bedingung dafür, dass die anderen drei Stufen im Betrieb halten, was sie im Datenblatt versprechen.

Was Sie prüfen sollten

  1. Welche Stufe verkauft Ihr Angebot? Fragen Sie konkret, ob ein Zähler am Netzanschlusspunkt Teil des Angebots ist. Ohne ihn ist es Stufe 1, unabhängig davon, was im Prospekt steht.
  2. Welche Protokolle sprechen Ihre Ladepunkte? Gemischte Bestände sind der Normalfall. OCPP und Modbus TCP nebeneinander regeln zu können, entscheidet darüber, ob Sie später frei einkaufen.
  3. Was hängt sonst noch am Anschluss? Wärmepumpe, Kälteanlage, PV: Was nicht mitgeregelt wird, muss als Reserve vorgehalten werden.
  4. Wie verhält sich der Standort offline? Lassen Sie sich das vorführen, nicht zusichern.
  5. Ist § 14a schon geklärt? Die Steuerbarkeit ist Voraussetzung für den Anschluss neuer Ladeeinrichtungen — und die Netzentgeltreduzierung ist Geld, das sonst liegen bleibt.

Wenn Sie sortieren möchten, welche Stufe zu Ihrem Standort passt: Sprechen Sie uns an.


Stand: 8. April 2025. Dieser Beitrag beschreibt den technischen und regulatorischen Rahmen allgemein und ersetzt keine Fachplanung für einen konkreten Anschluss.

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