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acharge by acemo

Abrechnung & Eichrecht

Wer geladen hat, was es gekostet hat — und der Nachweis dazu

Sobald nicht mehr alle Fahrzeuge derselben Person gehören, wird aus einer Kilowattstunde eine Forderung. Sie muss gemessen, jemandem zugeordnet, in Rechnung gestellt und Jahre später noch belegbar sein. Genau diese vier Schritte laufen bei aCharge ohne Zutun.

Von der Kilowattstunde zur Rechnung

Die Kette hat vier Glieder, und nur eines davon liegt in der Software. Gemessen und signiert wird in der Ladestation; das Backend nimmt den fertigen Datensatz entgegen, ordnet ihn zu, rechnet ihn ab und hebt ihn auf. Wer die Reihenfolge kennt, weiß auch, warum die Wahl der Hardware über die Abrechenbarkeit entscheidet und nicht die Wahl des Anbieters.

01

Messen

Die geeichte Messkapsel der Ladestation zählt, was tatsächlich geflossen ist — unabhängig davon, was das Fahrzeug meldet.

02

Signieren

Anfangs- und Endzählerstand werden mit Zeitstempel und Vorgangskennung zusammen signiert, im OCMF-Format. Danach ist die Zahl unveränderbar.

03

Zuordnen

Das Backend hängt den Datensatz an das Zugangsmedium, das den Vorgang gestartet hat — Karte, App oder Ad-hoc-Zugang.

04

Abrechnen

Tarif anwenden, Rechnung erzeugen, Betrag einziehen, Beleg archivieren. Ab hier ist es Buchhaltung, keine Messtechnik mehr.

Eichrecht

Warum eichrechtskonform kein Gütesiegel ist

Es ist eine Pflicht. Wer Energie nach Menge verkauft, unterliegt dem Mess- und Eichrecht — bei Ladestrom genauso wie an der Zapfsäule. Der Kunde muss die Abrechnung nachvollziehen können, ohne Ihnen glauben zu müssen, und die Aufsichtsbehörde muss sie prüfen können, ohne dabei auf Ihre Systeme angewiesen zu sein. Daraus folgen vier praktische Anforderungen.

Geeicht messen

Die Messkapsel der Ladestation muss für den Zweck zugelassen und gültig geeicht sein. Das ist eine Eigenschaft der Hardware — keine Software kann sie nachrüsten, und kein Anbieter kann sie zusichern, ohne das konkrete Modell zu kennen.

Unverändert übertragen

Zwischen Messung und Rechnung darf niemand die Zahl anfassen können, auch wir nicht. Deshalb wird der signierte Datensatz weitergereicht und nicht neu berechnet.

Prüfbar ausliefern

Zum Beleg gehört der signierte Datensatz. Der Kunde kann ihn mit frei verfügbarer Transparenzsoftware gegen den öffentlichen Schlüssel der Station prüfen — ohne Zugang zu unserem System und ohne unser Zutun.

Aufbewahren

Belege müssen über Jahre verfügbar bleiben, auch wenn die Ladestation längst getauscht, der Tarif geändert oder der Nutzer gelöscht wurde. Die Archivierung hängt deshalb am Vorgang, nicht am Gerät.

Was daraus für Ihre konkrete Anlage folgt — welches Gerät, welcher Nachweis, welche Unterlagen die zuständige Eichbehörde sehen will — hängt vom Standort und vom Aufbau ab. Das klären wir im Projekt, nicht auf einer Website.

Konstellationen

Wer rechnet hier eigentlich mit wem ab?

Vier Fälle, die technisch dasselbe messen und kaufmännisch nichts miteinander zu tun haben. Die meisten Anlagen haben zwei davon gleichzeitig.

Arbeitgeber und Mitarbeitende

Firmenparkplatz, Dienstwagen, Wallbox zu Hause

Drei Töpfe, die sauber getrennt bleiben müssen: privat geladener Strom, dienstlich geladener Strom und Gästeladen. Über das Zugangsmedium ist jeder Vorgang eindeutig einem davon zugeordnet — auch dann, wenn dieselbe Person an derselben Wallbox mal das eine und mal das andere tut.

Eigentümergemeinschaft und Parteien

Mehrfamilienhaus, Tiefgarage, Wohnanlage

Der Anschluss gehört allen, der Ladevorgang einem. Jede Partei bekommt ihre eigene Abrechnung, die Gemeinschaft keine Sammelposition zum Aufteilen — das ist der Unterschied zwischen einer Anlage, die läuft, und einer, die jedes Jahr in der Eigentümerversammlung landet.

Betreiber und Fahrende

Öffentlich zugängliche Punkte, Ladepark, Kundenparkplatz

Hier zahlen Menschen, die keinen Vertrag mit Ihnen haben. Das heißt Ad-hoc-Laden per QR-Code ohne Registrierung, Kartenzahlung — und Roaming über OICP und OCPI, damit auch die Ladekarte eines fremden Anbieters an Ihrem Standort funktioniert und der Umsatz trotzdem bei Ihnen ankommt.

Flotte und Kostenstelle

Depot, Nutzfahrzeuge, Poolfahrzeuge

Nicht jede Abrechnung endet in einer Rechnung. Oft soll sie nur sauber auf Fahrzeug, Kostenstelle oder Projekt umgelegt werden — als Export in die Buchhaltung statt als Forderung an einen Dritten. Dieselben Datensätze, anderer Empfänger.

Arbeitgeber und Mitarbeitende

Wallbox, Mitarbeitende und die Abrechnung dazwischen

Kaum ein Fall ist so verbreitet und so oft von Hand gelöst wie dieser: Ein Dienstwagen lädt mal auf dem Firmenparkplatz, mal in der heimischen Garage, gelegentlich unterwegs. Drei Orte, drei Zahler, ein Fahrzeug. Wer das mit Excel und Tankquittungen abbildet, verbringt jeden Monat einen Tag damit — und hat am Ende trotzdem nichts, was einer Prüfung standhält.

Am Firmenparkplatz

Der Arbeitgeber zahlt den Strom. Getrennt erfasst wird trotzdem, wer geladen hat — Dienstwagen, Privatwagen der Belegschaft und Gäste haben je eigene Regeln und eigene Tarife.

An der heimischen Wallbox

Der Haushalt zahlt den Strom, der Arbeitgeber erstattet den dienstlichen Anteil. Die Wallbox wird eingebunden, dienstliche Ladevorgänge werden über das Zugangsmedium getrennt erfasst und monatlich als Aufstellung übergeben.

Unterwegs

Fremde Ladepunkte laufen über die Ladekarte und kommen über das Roaming in dieselbe Aufstellung — sonst fehlt genau der Teil, den niemand freiwillig von Hand nachträgt.

Am Ende des Monats steht eine Aufstellung je Fahrzeug und je Person: wie viele Kilowattstunden wo geladen wurden, was davon dienstlich war und welcher Betrag zu erstatten ist. Was daraus steuerlich folgt — Pauschale oder Einzelnachweis — entscheidet Ihre Lohnbuchhaltung; unsere Aufgabe ist, dass die Zahlen dafür belastbar sind und nicht geschätzt werden müssen.

Im Betrieb

Was danach von selbst passiert

Messwerte
eichrechtskonform, OCMF-signiert
Zuordnung
je Zugangsmedium
Tarife
je Nutzergruppe, Standort, Zeitfenster
Rechnung
automatisch, unter eigener Marke
Zahlungseinzug
SEPA-Lastschrift und Karte
Ad-hoc-Laden
QR-Code, ohne Registrierung
Roaming
OICP 2.3 · OCPI 2.2.1
Export
je Kostenstelle und Fahrzeug
Archiv
Beleg samt signiertem Datensatz

Weiter

Je nachdem, woran es gerade hängt

Häufige Fragen

Abrechnung von Ladestrom — kurz beantwortet

Ab wann muss Ladestrom eichrechtskonform abgerechnet werden?
Sobald für den Strom ein Entgelt verlangt wird und die abgegebene Energiemenge die Grundlage dafür ist. Ob öffentlich oder auf dem eigenen Grundstück, ob Cent je Kilowattstunde oder eine Umlage über die Nebenkosten, macht dabei keinen Unterschied. Ausgenommen ist der Fall, in dem gar nicht nach Menge abgerechnet wird — eine Pauschale je Monat etwa — und der Fall, in dem niemand zahlt. Bei einer Erstattung an Mitarbeitende gegen Nachweis ist die Messung dagegen genau das, worauf sich der Nachweis stützt.
Was ist OCMF?
Das Open Charge Metering Format: ein Datensatz, in dem Zählerstand am Anfang, Zählerstand am Ende, Zeitstempel und die Kennung des Ladevorgangs zusammen signiert werden. Die Signatur stammt aus der Messkapsel der Ladestation, nicht aus dem Backend — deshalb lässt sich später prüfen, dass an der Zahl auf der Rechnung nach der Messung niemand mehr etwas geändert hat. Das Backend transportiert und archiviert den Datensatz, es erzeugt ihn nicht.
Können Mitarbeitende zu Hause laden und mit dem Arbeitgeber abrechnen?
Ja, das ist der übliche Fall bei Dienstwagen. Die heimische Wallbox wird eingebunden, die Ladevorgänge des Dienstwagens werden über das Zugangsmedium getrennt vom privaten Verbrauch erfasst und monatlich als Aufstellung an den Arbeitgeber übergeben. Der Haushalt zahlt seinen Strom weiter selbst; erstattet wird, was nachweislich in den Dienstwagen geflossen ist.
Wie kommt das Geld herein?
Wahlweise durch Sie oder durch die Plattform. aCharge Cloud erzeugt die Rechnungen und kann den Einzug per SEPA-Lastschrift übernehmen; an öffentlich zugänglichen Punkten kommt Kartenzahlung und Ad-hoc-Laden per QR-Code ohne Registrierung dazu. Wer unter eigener Marke betreibt, stellt im eigenen Namen — aCharge erscheint gegenüber Ihren Kunden nicht.
Was passiert mit einem Ladevorgang, wenn das Backend gerade nicht erreichbar ist?
Er wird trotzdem vollständig abgerechnet. Die Ladestation puffert die Messwerte lokal und überträgt sie nach, sobald die Verbindung wieder steht; die Signatur ist zu diesem Zeitpunkt längst gesetzt. Verloren geht ein Ladevorgang erst, wenn die Station selbst ihn nicht aufgezeichnet hat.
Reicht der Zähler, der in der Wallbox schon eingebaut ist?
Das hängt am Gerät, nicht an der Software. Für eine Abrechnung nach Menge braucht es eine Ladestation mit geeichter Messkapsel und der Fähigkeit, signierte Datensätze auszugeben; ein einfacher Arbeitszähler zur Anzeige genügt dafür nicht. Welche Modelle das können, steht in der Kompatibilitätsliste — und wenn Ihres nicht dabei ist, fragen Sie uns mit Hersteller, Modell und Firmware-Stand.