Der zweite Förderaufruf „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029“ bezuschusst Ladepunkte, Netzanschluss und Pufferspeicher für den Güterverkehr. Bezahlt wird damit die Hardware — nicht der Betrieb. Was zwischen Zuwendungsbescheid und funktionierendem Depot liegt.
Förderung für Ladeinfrastruktur im Güterverkehr
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem zweiten Aufruf des Programms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029“ den Aufbau von Ladeinfrastruktur für den elektrifizierten Güterverkehr. Für Speditionen, Werkverkehre und Bauunternehmen ist das eine echte Chance, den eigenen Fuhrpark Schritt für Schritt umzustellen: Bezuschusst wird der teuerste Teil eines E-Lkw-Depots — die Schnellladepunkte, der Netzanschluss, der Pufferspeicher.
Der Zuschuss bezahlt allerdings Hardware. Was er nicht bezahlt, ist der Betrieb: wie sich die vorhandene Leistung auf mehrere Lkw verteilt, wer laden darf, wie die Vorgänge erfasst und abgerechnet werden. Daran entscheidet sich, ob aus einer geförderten Anlage ein Depot wird, das den Fahrplan trägt.
Was der zweite Aufruf fördert
Nach den Angaben von Bayern Innovativ richtet sich der Aufruf an wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind. Gefördert werden stationäre, nicht öffentlich zugängliche konduktive DC-Schnellladepunkte für E-Nutzfahrzeuge, dazu die erforderlichen Netzanschlüsse und Pufferspeicher.
Die dort veröffentlichten Eckdaten:
- Förderquote: 40 % der förderfähigen Kosten, für kleine und mittlere Unternehmen 10 Prozentpunkte mehr, dazu ein Innovationsbonus von 10 % (höchstens 20.000 €).
- Höchstbetrag je Ladepunkt: 10.000 € unter 250 kW, 20.000 € ab 250 bis unter 600 kW, 60.000 € ab 600 kW.
- Netzanschluss: von 10.000 € in der Niederspannung bis 75.000 € in der Mittel- oder Hochspannung beziehungsweise mit Batteriespeicher.
- Deckel je Antragsteller: 250.000 € je Antrag, 500.000 € über alle Anträge dieses Aufrufs.
- Einreichungsfrist: 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr.
- Bindung: dreijährige Betriebspflicht, in der ausschließlich eigene Fahrzeuge oder die fester Partner laden dürfen.
Zwei Punkte daraus verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Es gilt kein Windhundprinzip. Die Anträge werden nach dem erwarteten Umweltnutzen — der Dieseleinsparung — je eingesetztem Förder-Euro bewertet, nicht nach Eingangsdatum. Wer plausibel darlegen kann, wie viele Fahrzeuge tatsächlich wie viel laden werden, steht damit besser da als ein Antrag, der Ladepunkte aufzählt. Diese Rechnung braucht ein Betriebskonzept, keine Stückliste.
Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Wer vor dem Zuwendungsbescheid beauftragt, verliert den Anspruch. Die Reihenfolge ist erst der Antrag, dann der Auftrag — der teuerste vermeidbare Fehler in jedem Förderprojekt.
Verbindlich ist ausschließlich der Aufruf selbst. Die Details, die Formulare und die Fristen stehen bei Bayern Innovativ. Wir administrieren diese Förderung nicht und stellen keine Anträge.
Fünf Fragen, die der Zuschuss nicht beantwortet
Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur besteht nicht nur aus Ladesäulen. Spätestens wenn mehrere E-Lkw gleichzeitig laden sollen, stehen fünf Fragen im Raum:
- Reicht die vorhandene Anschlussleistung? Ohne Steuerung muss für den ungünstigsten Fall dimensioniert werden — alle Ladepunkte gleichzeitig auf voller Leistung. Das ist fast nie der Fall, den der Betrieb tatsächlich fährt.
- Wie wird die verfügbare Leistung verteilt? Gleichmäßig auf alle, oder nach dem, was die nächste Abfahrt braucht?
- Wer darf laden, und zu welchen Konditionen? Eigene Fahrzeuge, Partnerfahrzeuge, Subunternehmer — mit unterschiedlichen Tarifen.
- Wie werden die einzelnen Ladevorgänge erfasst und abgerechnet? Fahrzeugscharf, kostenstellengerecht und belastbar genug, um sie einem Dritten in Rechnung zu stellen.
- Wie bleibt die Anlage im Blick? Ein Ladepunkt, der seit gestern Nacht steht, fällt sonst erst am Morgen der Abfahrt auf.
Frage 3 ist im Rahmen dieses Aufrufs keine Komfortfrage: Wenn während der dreijährigen Betriebspflicht nur eigene Fahrzeuge und die fester Partner laden dürfen, ist die Zugangssteuerung eine Förderbedingung. Sie muss technisch durchgesetzt und im Zweifel nachweisbar sein.
Warum das bei E-Lkw schwerer wiegt als beim Pkw
Die Leistungsklassen des Aufrufs sagen es selbst: Er unterscheidet Ladepunkte unter 250 kW, ab 250 kW und ab 600 kW. Ein einziger Ladepunkt der obersten Klasse hat damit mehr Anschlussleistung, als der Netzanschluss vieler Betriebe insgesamt hergibt — und ein Depot hat selten nur einen.
Genau deshalb ist die Gleichzeitigkeit die entscheidende Größe. Ein Depot muss seine Fahrzeuge nicht schnell laden, sondern rechtzeitig; wie viel das an Anschlusskapazität spart, haben wir in unserem Beitrag zur Flottenoptimierung durchgerechnet. Für Lkw-Depots im Besonderen sammelt die Seite Logistik & Nutzfahrzeuge die typischen Randbedingungen.
Was aCharge dazu beiträgt
- Dynamisches Lastmanagement. Die verfügbare Leistung wird bedarfsgerecht auf die Ladepunkte verteilt — ohne unnötige Lastspitzen und möglichst ohne kostenintensiven Netzausbau. aCharge DYLAMO regelt dabei nicht nur die Ladepunkte, sondern auch Kälteanlage, Werkstatt, Wärmepumpe und PV am selben Anschluss. Wie sich das über einen Ladetag verhält, lässt sich auf der Lastmanagement-Seite durchspielen.
- Zentrale Verwaltung. Ladepunkte, Nutzer, Zugangsberechtigungen und Tarife werden zentral über die aCharge Cloud verwaltet — auch über mehrere Standorte hinweg.
- Eichrechtskonforme Abrechnung. Ladevorgänge werden automatisiert erfasst, dem jeweiligen Fahrzeug, Nutzer oder Kunden zugeordnet und abgerechnet — die Voraussetzung dafür, Partnern und Subunternehmern etwas in Rechnung zu stellen.
- Herstellerunabhängig. Ladeinfrastruktur verschiedener Hersteller wird über standardisierte Schnittstellen eingebunden: OCPP und Modbus TCP nebeneinander, AC und DC. Was die Ausbaustufen unterscheidet, steht im Produktvergleich.
- Monitoring. Die Anlage bleibt im Blick — vom einzelnen Ladepunkt bis zum Standort mit mehreren Ladeparks.
Damit wird aus einer geförderten Ladeinfrastruktur eine betreibbare, skalierbare und wirtschaftlich nutzbare Ladeinfrastruktur.
Unser Ansatz
Nicht einfach möglichst viele Ladepunkte installieren. Sondern die vorhandene Energie intelligent verteilen, transparent verwalten und sauber abrechnen.
Das ist keine Haltung gegen Ausbau — es ist die Reihenfolge, in der Ausbau günstig bleibt. Ein Standort, der seine Gleichzeitigkeit kennt und steuert, braucht später den Trafo, den er ohne Steuerung sofort gebraucht hätte, oft gar nicht.
Was Sie vor dem Antrag prüfen sollten
- Kennen Sie Ihren Lastgang? Nicht den Jahresverbrauch, sondern die Viertelstundenwerte am Netzanschlusspunkt. Sie entscheiden darüber, wie viele Ladepunkte der Anschluss trägt.
- Steht der Abfahrtsplan? Abfahrtszeiten und Zielladestände sind der wertvollste Eingabewert, den ein Depot hat — und der einzige, der sich nicht messen lässt.
- Welche Protokolle sprechen die geplanten Ladepunkte? OCPP und Modbus TCP nebeneinander regeln zu können, entscheidet darüber, ob Sie später frei einkaufen.
- Ist die Zugangssteuerung geklärt? Sie ist bei diesem Aufruf Bedingung, nicht Ausstattung — inklusive der Frage, wie Partnerfahrzeuge abgerechnet werden.
- Stimmt die Reihenfolge? Erst der Antrag, dann der Auftrag. Und die Frist läuft vom 14. September bis zum 16. Oktober 2026.
Wenn Sie ein E-Lkw-Depot planen und das Betriebskonzept zum Antrag brauchen: Sprechen Sie uns an.
Stand: 31. August 2026. Alle Angaben zum Förderaufruf sind der Darstellung von Bayern Innovativ entnommen und hier zur Orientierung zusammengefasst; verbindlich sind ausschließlich der Förderaufruf und die Förderrichtlinie. Acemo ist weder Förderstelle noch Fördermittelberatung.
Fragen zu Ihrer Ladeinfrastruktur?
Wir beraten Sie gerne zu Lastmanagement, Förderungen und dem passenden aCharge-Produkt.
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