Förderung · Bundesprogramm 2026
Bis 2.000 € je Stellplatz — und ein Datum, das nicht wartet
Der Bund fördert Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit insgesamt 500 Millionen Euro. Anträge laufen seit dem 15. April 2026 und enden am 10. November 2026. Was jetzt zählt, ist nicht die Höhe des Zuschusses, sondern die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag.
Was gefördert wird
Das Programm heißt „Laden im Mehrparteienhaus" und richtet sich an den Bestand: Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert wird nicht nur die Wallbox, sondern der Weg dorthin — Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss und die technische Ausrüstung. Nach Angaben der Bundesregierung gestaffelt nach dem, was am Stellplatz am Ende steht:
bis 1.300 €
Vorverkabelter Stellplatz
ohne Wallbox — die Leitung liegt, der Ladepunkt kommt später
bis 1.500 €
Stellplatz mit Wallbox
fertig geladen werden kann hier ab dem ersten Tag
bis 2.000 €
Bidirektionaler Ladepunkt
der höchste Satz — das Fahrzeug kann auch zurückspeisen
Je Stellplatz, gedeckelt bei 2.000 €. Weitere genannte Bedingungen: höchstens 22 kW je Ladepunkt, mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt, mindestens sechs Stellplätze je Gebäude elektrifiziert. Verbindlich ist allein die Förderrichtlinie — prüfen Sie Ihren Fall im Portal, bevor Sie planen.
Reihenfolge
Erst der Antrag, dann der Auftrag
Der häufigste und teuerste Fehler in einem Förderprojekt ist kein technischer. Es ist die Bestellung, die zwei Wochen zu früh rausgeht — danach ist der Anspruch weg, und daran ändert kein Nachtrag etwas. Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.
Konzept
Technische Machbarkeit, Aufmaß, Anschlussleistung und Ausbaustufen — die Angaben, die der Antrag beschreiben muss.
Beschluss
In der WEG die Beschlussfassung, im Unternehmen die Freigabe. Beides braucht Vorlauf und liegt selten in derselben Woche.
Antrag
Über das Portal des Bundes, durch die Eigentümergemeinschaft oder das Unternehmen selbst. Vor jeder Beauftragung.
Umsetzung
Installation, Inbetriebnahme, Netzanmeldung — und danach Lastmanagement und Abrechnung, die weiterlaufen.
Unser Teil
Was die Förderung bezahlt und wir bauen
Der Zuschuss deckt die Anlage. Ob sie danach trägt, entscheidet, was zwischen Netzanschluss und Stellplatz passiert.
Leistung, die reicht
22 kW je Punkt mal viele Punkte übersteigt fast jeden Hausanschluss. Dynamisch verteilt reicht der vorhandene — das ist der Unterschied zwischen sechs geförderten Stellplätzen und sechzig.
Vorverkabelt heißt später
Die Vorgabe zur Vorverkabelung rechnet mit Erweiterung. Eine herstellerunabhängige Regelung nimmt auch die Wallbox auf, die es 2029 noch nicht gibt.
Abrechnung je Partei
Geförderte Anlagen im Mehrparteienhaus laden für viele. Jeder Vorgang wird eichrechtskonform zugeordnet und abgerechnet, ohne dass jemand etwas von Hand aufteilt.
Stand: 12. August 2026. Diese Seite fasst ein Förderprogramm zusammen, das wir nicht verwalten. Beträge und Bedingungen sind hier nach den Angaben der Bundesregierung und des Förderportals wiedergegeben; verbindlich ist die Förderrichtlinie. Ob Ihr Objekt förderfähig ist, welcher Satz gilt und welche Unterlagen gebraucht werden, klären Sie unter laden-im-mehrparteienhaus.de.
Häufige Fragen