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acharge by acemo

Regelwerk

§ 14a EnWG: reduzieren statt abschalten

Wer eine Wallbox über 4,2 kW neu anschließt, bekommt sie angeschlossen — der Netzbetreiber darf das nicht mehr verweigern. Im Gegenzug darf er die Leistung vorübergehend absenken, wenn das Netz es verlangt, und Sie zahlen dafür weniger Netzentgelt. Was das praktisch heißt, hängt davon ab, ob an Ihrem Anschluss ein Gerät hängt oder vierzig.

Der Handel, den die Regel anbietet

Vor der Neufassung konnte ein Netzbetreiber den Anschluss einer Wallbox verweigern oder verzögern, wenn er das Netz gefährdet sah. Das geht nicht mehr. Dafür wird ein Teil der Sicherheit, die früher aus Kupfer kam, jetzt aus Steuerbarkeit geholt — vier Punkte, und der vierte ist der, an dem sich entscheidet, wie sehr Sie das im Alltag merken.

01

Anschlusspflicht

Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird angeschlossen. Verweigern ist keine Option mehr, Warten auf den Netzausbau auch nicht.

02

Steuerbarkeit

Dafür muss sich die Leistung im Bedarfsfall absenken lassen — auf Anforderung des Netzbetreibers, über eine Steuerungseinrichtung am Anschluss.

03

Mindestleistung

Auch während eines Eingriffs bleibt eine Mindestleistung verfügbar — die Größenordnung, die ein Auto über Nacht noch spürbar füllt.

04

Gegenleistung

Reduzierte Netzentgelte, in Modulen wählbar. Welches Modul sich lohnt, hängt an Verbrauchsprofil und Netzgebiet und wird konkret gerechnet.

Der Unterschied, der zählt

Ein Gerät drosseln oder einen Standort verteilen

Eine Vorgabe des Netzbetreibers lässt sich auf zwei Arten umsetzen, und für eine einzelne Wallbox im Einfamilienhaus laufen beide auf dasselbe hinaus. Sobald mehrere Ladepunkte an einem Anschluss hängen, laufen sie weit auseinander.

Je Gerät

Jede Wallbox wird einzeln gedrosselt

Die Steuerung greift an jedem Gerät für sich. Alle werden gleichzeitig und gleich stark abgesenkt — auch die, an denen gerade niemand lädt, und auch das Fahrzeug, das in zwei Stunden wegmuss. Die Summe stimmt, die Verteilung ist blind.

Am Netzanschluss

Der Standort hält die Vorgabe als Ganzes ein

Ein Energiemanagement nimmt die Vorgabe für den ganzen Anschluss entgegen und verteilt die verbleibende Leistung nach Ihren Regeln. Wer gleich losfährt, bekommt mehr; wer bis Freitag steht, wartet. Nach außen sieht der Netzbetreiber genau die Zahl, die er verlangt hat.

Das ist die Aufgabe, für die der aCharge Controller gebaut ist. Er regelt lokal, also auch dann, wenn die Internetverbindung gerade fehlt, und protokolliert jeden Eingriff mit Zeitpunkt, Vorgabe und tatsächlicher Reaktion. Wie das Lastmanagement dahinter arbeitet.

In der Praxis

Wen das wirklich trifft

Die Regel gilt für alle gleich. Spürbar ist sie sehr unterschiedlich — abhängig davon, ob Ihre Fahrzeuge Zeit haben.

Einfamilienhaus

Ein Auto, das nachts zwölf Stunden steht. Ein Eingriff verlängert die Ladung, mehr nicht — hier ist die Netzentgeltreduzierung der eigentliche Effekt.

Mehrfamilienhaus

Viele Fahrzeuge, viel Zeit, ein knapper Anschluss. Ohne Verteilung nach Regeln merken es alle gleichzeitig; mit Verteilung merkt es fast niemand.

Depot und Flotte

Feste Abfahrtszeiten vertragen keine blinde Drosselung. Hier entscheidet die Priorisierung darüber, ob morgen früh alle Fahrzeuge fahren können.

Stand: August 2026. Diese Seite erklärt die Regel, sie ersetzt keine Auskunft. Welche Module Ihr Netzbetreiber anbietet, wie er steuert und was für Bestandsanlagen in Ihrem Netzgebiet gilt, sagt Ihnen verbindlich nur er selbst — und die Wahl des Moduls läuft über Ihren Lieferanten. Wir bringen die Anlage in den Zustand, in dem sie die Vorgabe erfüllen kann.

Häufige Fragen

§ 14a EnWG — kurz beantwortet

Gilt § 14a EnWG auch für meine Wallbox?
Wenn sie neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird und mehr als 4,2 kW beziehen kann, gehört sie zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen — zusammen mit Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeichern. Öffentlich zugängliche Ladepunkte fallen nicht darunter. Ob und ab wann Ihr Bestandsgerät betroffen ist, entscheidet Ihr Netzbetreiber; das ist der erste Anruf, nicht der letzte.
Darf mir der Netzbetreiber den Strom einfach abschalten?
Nein. Er darf die Leistung vorübergehend reduzieren, wenn das Netz sonst überlastet würde, und er muss dabei eine Mindestleistung stehen lassen. Abschalten ist nicht vorgesehen, und ein Eingriff aus wirtschaftlichen Gründen — etwa weil Strom gerade teuer ist — auch nicht. Es geht um den Zustand des Netzes, nicht um den Preis.
Was bekomme ich dafür?
Reduzierte Netzentgelte. Die Entlastung ist in Module gegliedert — eine pauschale Reduzierung, eine prozentuale auf den Arbeitspreis und zeitvariable Netzentgelte —, zwischen denen gewählt wird. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt an Ihrem Verbrauchsprofil und an den Entgelten Ihres Netzgebiets; das rechnet Ihr Lieferant oder Netzbetreiber mit echten Zahlen aus.
Bedeutet das, dass mein Auto langsamer lädt?
Nur während eines Eingriffs, und nur dann, wenn Sie in diesem Moment tatsächlich laden. Für ein Fahrzeug, das über Nacht steht, ist eine zeitweise reduzierte Leistung meist folgenlos — die Energie kommt trotzdem in den Akku, nur später. Spürbar wird es dort, wo ohnehin knapp kalkuliert wird: Depots mit festen Abfahrtszeiten und Schnellladung.
Brauche ich dafür ein Energiemanagement?
Für eine einzelne Wallbox nicht. Sobald mehrere Ladepunkte an einem Anschluss hängen, ändert es aber, wie weh der Eingriff tut: Ohne Energiemanagement wird jedes Gerät für sich gedrosselt, mit Energiemanagement gilt die Vorgabe für den Netzanschluss und wird nach Ihren Regeln verteilt — das Fahrzeug, das um sechs Uhr weg muss, bekommt dann mehr als das, das bis Freitag steht.
Was macht aCharge damit?
Der Controller nimmt die Vorgabe entgegen und senkt die Standortleistung auf das zulässige Maß, statt Ladepunkte abzuschalten. Welcher Ladepunkt wie viel abgibt, entscheidet die Priorisierung, die Sie gesetzt haben. Jeder Eingriff wird protokolliert — mit Zeitpunkt, Vorgabe und tatsächlicher Reaktion, sodass später nachvollziehbar ist, was das Netz angefordert und was die Anlage getan hat.