Regelwerk
§ 14a EnWG: reduzieren statt abschalten
Wer eine Wallbox über 4,2 kW neu anschließt, bekommt sie angeschlossen — der Netzbetreiber darf das nicht mehr verweigern. Im Gegenzug darf er die Leistung vorübergehend absenken, wenn das Netz es verlangt, und Sie zahlen dafür weniger Netzentgelt. Was das praktisch heißt, hängt davon ab, ob an Ihrem Anschluss ein Gerät hängt oder vierzig.
Der Handel, den die Regel anbietet
Vor der Neufassung konnte ein Netzbetreiber den Anschluss einer Wallbox verweigern oder verzögern, wenn er das Netz gefährdet sah. Das geht nicht mehr. Dafür wird ein Teil der Sicherheit, die früher aus Kupfer kam, jetzt aus Steuerbarkeit geholt — vier Punkte, und der vierte ist der, an dem sich entscheidet, wie sehr Sie das im Alltag merken.
Anschlusspflicht
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird angeschlossen. Verweigern ist keine Option mehr, Warten auf den Netzausbau auch nicht.
Steuerbarkeit
Dafür muss sich die Leistung im Bedarfsfall absenken lassen — auf Anforderung des Netzbetreibers, über eine Steuerungseinrichtung am Anschluss.
Mindestleistung
Auch während eines Eingriffs bleibt eine Mindestleistung verfügbar — die Größenordnung, die ein Auto über Nacht noch spürbar füllt.
Gegenleistung
Reduzierte Netzentgelte, in Modulen wählbar. Welches Modul sich lohnt, hängt an Verbrauchsprofil und Netzgebiet und wird konkret gerechnet.
Der Unterschied, der zählt
Ein Gerät drosseln oder einen Standort verteilen
Eine Vorgabe des Netzbetreibers lässt sich auf zwei Arten umsetzen, und für eine einzelne Wallbox im Einfamilienhaus laufen beide auf dasselbe hinaus. Sobald mehrere Ladepunkte an einem Anschluss hängen, laufen sie weit auseinander.
Jede Wallbox wird einzeln gedrosselt
Die Steuerung greift an jedem Gerät für sich. Alle werden gleichzeitig und gleich stark abgesenkt — auch die, an denen gerade niemand lädt, und auch das Fahrzeug, das in zwei Stunden wegmuss. Die Summe stimmt, die Verteilung ist blind.
Der Standort hält die Vorgabe als Ganzes ein
Ein Energiemanagement nimmt die Vorgabe für den ganzen Anschluss entgegen und verteilt die verbleibende Leistung nach Ihren Regeln. Wer gleich losfährt, bekommt mehr; wer bis Freitag steht, wartet. Nach außen sieht der Netzbetreiber genau die Zahl, die er verlangt hat.
Das ist die Aufgabe, für die der aCharge Controller gebaut ist. Er regelt lokal, also auch dann, wenn die Internetverbindung gerade fehlt, und protokolliert jeden Eingriff mit Zeitpunkt, Vorgabe und tatsächlicher Reaktion. Wie das Lastmanagement dahinter arbeitet.
In der Praxis
Wen das wirklich trifft
Die Regel gilt für alle gleich. Spürbar ist sie sehr unterschiedlich — abhängig davon, ob Ihre Fahrzeuge Zeit haben.
Einfamilienhaus
Ein Auto, das nachts zwölf Stunden steht. Ein Eingriff verlängert die Ladung, mehr nicht — hier ist die Netzentgeltreduzierung der eigentliche Effekt.
Mehrfamilienhaus
Viele Fahrzeuge, viel Zeit, ein knapper Anschluss. Ohne Verteilung nach Regeln merken es alle gleichzeitig; mit Verteilung merkt es fast niemand.
Depot und Flotte
Feste Abfahrtszeiten vertragen keine blinde Drosselung. Hier entscheidet die Priorisierung darüber, ob morgen früh alle Fahrzeuge fahren können.
Stand: August 2026. Diese Seite erklärt die Regel, sie ersetzt keine Auskunft. Welche Module Ihr Netzbetreiber anbietet, wie er steuert und was für Bestandsanlagen in Ihrem Netzgebiet gilt, sagt Ihnen verbindlich nur er selbst — und die Wahl des Moduls läuft über Ihren Lieferanten. Wir bringen die Anlage in den Zustand, in dem sie die Vorgabe erfüllen kann.
Häufige Fragen