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acharge by acemo

Für Hausverwaltungen

Ladeinfrastruktur für Hausverwaltungen

Die Anlage gehört der Gemeinschaft, die Arbeit landet bei Ihnen. Was eine Ladeinfrastruktur in der Verwaltung tatsächlich auslöst — vom Beschluss über die Betreiberpflichten bis zur Abrechnung — und welche dieser Posten dauerhaft Arbeitszeit kosten.

Der Ablauf

Vier Punkte, die über Ihren Schreibtisch gehen

Der technische Teil ist selten das Problem. Aufwändig sind die Stellen, an denen die Verwaltung entscheiden, beschaffen, belegen oder haften muss.

01

Beschluss vorbereiten

Ein Angebot, das eine Eigentümerversammlung wirklich beschließen kann: feste Summe, klare Ausbaustufen, benannte Betreiberrolle. Wir liefern die Vorlage, damit sie nicht am Formulierten scheitert.

02

Ausführung vergeben

Errichtung durch POSID oder Ihren eigenen Elektrobetrieb. Der Controller ist herstellerunabhängig, Sie sind also nicht an das Angebot eines einzelnen Anbieters gebunden.

03

Betreiberpflichten führen

Konformitätserklärungen, Begleitscheine und Prüffristen liegen dokumentiert vor — abrufbar, wenn ein Nachweis verlangt wird oder die Verwaltung wechselt.

04

Abrechnen lassen

Jede Kilowattstunde wird eichrechtskonform dem Verursacher zugeordnet und automatisch abgerechnet. Keine Sammelrechnung, die jemand von Hand aufteilt.

Der eigentliche Posten

Nicht die Installation kostet Sie Zeit, sondern der Betrieb

Eine Ladeinfrastruktur wird einmal gebaut und danach jahrelang verwaltet. Genau dort entstehen die Aufwände, die in keinem Angebot stehen: Nutzer an- und abmelden, Zählerstände zuordnen, Rückfragen zu einzelnen Beträgen beantworten, Nachweise heraussuchen.

Diese vier Posten übernimmt die aCharge Cloud vollständig. Was in der Verwaltung bleibt, ist die Freigabe neuer Nutzer und einmal jährlich der Nachweis gegenüber der Gemeinschaft.

Läuft ohne die Verwaltung

Zuordnung der Ladevorgänge
automatisch
Rechnungsstellung an Nutzer
automatisch
Zahlungseinzug
SEPA / Karte
Störungsmeldung
Monitoring
Nachweise und Fristen
dokumentiert
Nutzerfreigabe
bleibt bei Ihnen

Weiter

Zwei andere Fragen, zwei andere Seiten

Häufige Fragen

Ladeinfrastruktur in der Verwaltung

Wer ist Betreiber der Ladeinfrastruktur — die Verwaltung oder die Eigentümergemeinschaft?
In aller Regel die Gemeinschaft als Eigentümerin der Anlage; die Verwaltung handelt in deren Auftrag. Das ist keine Formalie, sondern entscheidet, wer Vertragspartner des Messstellenbetreibers ist und wem die Einnahmen zustehen. Wir halten das vor dem Beschluss schriftlich fest, damit es später nicht zwischen Verwaltung und Beirat verhandelt werden muss.
Muss die Verwaltung die Ladevorgänge selbst abrechnen?
Nein. Jeder Ladevorgang wird eichrechtskonform dem Zugangsmedium zugeordnet und automatisch abgerechnet, auf Wunsch per SEPA-Einzug direkt beim Nutzer. Es entsteht keine Sammelrechnung, die jemand in der Verwaltung nach Zählerständen aufteilen müsste — das ist der Posten, der sonst jeden Monat Arbeitszeit kostet.
Welche Prüfpflichten kommen dauerhaft dazu?
Ladeinfrastruktur ist eine ortsfeste elektrische Anlage und fällt unter die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise DIN VDE 0105-100. Die Fristen laufen unabhängig davon, wer die Anlage betreibt. Wir dokumentieren Konformitätserklärungen und Begleitscheine so, dass sie bei einer Prüfung oder einem Verwalterwechsel vollständig vorliegen.
Was passiert bei einem Verwalterwechsel?
Die Anlage gehört der Gemeinschaft, nicht der Verwaltung — Zugänge, Tarife und Abrechnungsläufe wandern mit. Die neue Verwaltung bekommt einen eigenen Zugang zur aCharge Cloud; laufende Ladevorgänge und Abrechnungen sind davon nicht betroffen. Wichtig ist nur, dass die Betreiberrolle sauber dokumentiert ist, siehe oben.
Wie viel Aufwand bleibt am Ende bei der Verwaltung?
Nach der Inbetriebnahme im Wesentlichen: neue Nutzer freigeben und einmal im Jahr die Abrechnung gegenüber der Gemeinschaft belegen. Beides passiert im Browser, ohne Vor-Ort-Termin. Störungen laufen über das Monitoring auf, nicht über einen Anruf in der Verwaltung.